1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur beck|waelder (nachfolgend „beck|waelder“) und den Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“), auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn beck|waelder ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Angebote von beck|waelder sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn beck|waelder die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
1.4 Die Kommunikation kann per E-Mail erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungsumfang und -erbringung
2.1 beck|waelder erbringt Marketing-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich des Praxismanagements gemäß der jeweiligen Auftragsbeschreibung.
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Bei unzureichender Beschreibung gelten die branchenüblichen Standards.
2.3 beck|waelder ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte ausführen zu lassen.
2.4 Werkvertragliche Leistungen, die auf Erfolg gerichtet sind, werden nicht geschuldet. Es besteht das Risiko einer Verschlechterung der Ausgangssituation.
2.5 Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann jede Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.6 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Nebenkosten
3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen.
3.2 Leistungen werden auf Stundenbasis oder pauschal berechnet. Die Stundensätze sind im Angebot festgelegt.
3.3 Bei Leistungen an Wochenenden oder Feiertagen erhöht sich die Vergütung um 25 %.
3.4 Reisekosten und Spesen werden vom Kunden zusätzlich erstattet, z.B.:
3.5 Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
3.6 Aufrechnungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
4. Stornierung und Terminvereinbarungen
4.1 Termine können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich storniert werden.
4.2 Bei Stornierung zwischen 3 und 6 Wochen vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.
4.3 Bei Stornierungen innerhalb von drei Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt, sind 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig. Bei einer Stornierung weniger als vier Arbeitstage vor dem Termin ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die Berechnung der Fristen gelten die im Vertrag festgelegten Arbeitstage; Feiertage und Wochenenden sind dabei entsprechend zu berücksichtigen.
4.4 Verzichtet der Kunde ganz oder teilweise auf die vertraglich geschuldete wiederkehrende Leistung während der Laufzeit des Vertrages, ist beck|waelder berechtigt, für den nicht erbrachten Leistungsanteil 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen. Die Regelungen unter Ziffer 4.3, Satz 2 gelten entsprechend.
4.5 Schadensersatzansprüche werden unter Berücksichtigung der regelmäßig ersparten Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung. Diese Regelung gilt auch im Falle des Nichterscheinens des Kunden.
4.6 Nimmt der Kunde nur einen Teil der vertraglich geschuldeten Leistung in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für den nicht genutzten Leistungsanteil.
5. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
5.1 beck|waelder und der Kunde verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an dessen Richtigkeit informieren sie einander unverzüglich.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, beck|waelder bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde die erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen, soweit diese für die Leistungserbringung notwendig sind. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Informationen korrekt und aktuell sind.
5.3 Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung ganz oder teilweise oder erfolgt diese nur unzureichend, so ist beck|waelder berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Zudem kann sich eine Verzögerung der Leistungserbringung ergeben; beck|waelder haftet nicht für Schäden, die durch eine unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von beck|waelder zurückzuführen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der von beck|waelder im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten und bereitgestellten Dienste ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Nutzungsrecht umfasst keine Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks.
Bei Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeiten und Diensten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kopien zu löschen oder zu vernichten. Der Zugang zu den Diensten wird nach Vertragsende unverzüglich gesperrt.
6.2 Nutzt der Kunde erbrachte Leistungen oder Teilleistungen außerhalb des im Vertrag vereinbarten Leistungsumfanges, so ist beck|waelder berechtigt, hierfür ein zusätzliches, angemessenes und marktübliches Honorar zu verlangen.
6.3 Bei der Beauftragung individualisierter Dienste überträgt der Kunde beck|waelder unentgeltlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt alle erforderlichen Rechte, insbesondere Marken-, Urheber-, Patent- und sonstige Schutzrechte, zur Nutzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag. Die Übertragung erfolgt ausschließlich für den Zweck der Umsetzung und Verwendung der jeweiligen Leistung. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.4 Alle Eigentums- und Schutzrechte an den von beck|waelder erstellten Leistungen sowie deren Kennzeichnungen verbleiben bei beck|waelder. Der Kunde erhält nur das einfache Recht, die Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung außerhalb dieser Grenzen ist untersagt. Insbesondere dürfen die Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von beck|waelder nicht verändert, kopiert oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
7. Bereitstellung von Inhalten
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung vorgesehenen Inhalte fristgerecht und in einem den technischen Vorgaben von beck|waelder entsprechenden Format zu liefern. Die Inhalte sind rechtzeitig vor Beginn der Nutzung bzw. zum vereinbarten Termin bereitzustellen. Bei verspäteter Lieferung trägt der Kunde die Kosten sowie das Risiko der Übermittlung. Stand Mai 2025
7.2 Der Kunde versichert, dass die übermittelten Inhalte frei von Schadensquellen (z.B. Viren, Malware) sind. Bei Feststellung solcher Schadensquellen in einer übermittelten Datei wird beck|waelder diese Dateien unverzüglich löschen und keine Nutzung vornehmen. Der Kunde stellt beck|waelder von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung schadhafter Inhalte resultieren könnten. beck|waelder behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch vom Kunden gelieferte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
7.3 beck|waelder ist verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nach ihrer letzten Verwendung (z.B. Veröffentlichung) für maximal drei Monate aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine weitere Aufbewahrung mehr.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber beck|waelder sind ausgeschlossen, soweit nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von beck|waelder, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
8.2 beck|waelder übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sach- und Produktbeschreibungen sowie sonstiger Angaben zu den Produkten und Leistungen des Kunden. Zudem übernimmt beck|waelder keine Haftung für die Schutzfähigkeit, Patentierbarkeit, Urheberrechtsschutz oder Markenschutz der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen oder Entwürfe. Die Prüfung der Schutzrechtsfähigkeit obliegt ausschließlich dem Kunden.
8.3 Der Kunde stellt beck|waelder von allen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die beck|waelder aufgrund von Rechtsverstößen entstehen, die dem Kunden zurechenbar sind. Dies umfasst insbesondere Ansprüche Dritter sowie etwaige Schadensersatzforderungen.
8.4 beck|waelder erbringt die vertraglichen Leistungen ausschließlich als Gehilfe des Kunden. Es besteht kein Verantwortungs- oder Haftungsumfang gegenüber den Patienten des Kunden, und zwischen beck|waelder und den Patienten des Kunden kommt kein Rechtsverhältnis zustande.
8.5 Die Parteien vereinbaren, dass die Tätigkeit von beck|waelder innerhalb der Organisation der Praxis erfolgt, unabhängig davon, ob die Unterstützung durch Mitarbeiter vor Ort oder mittels Fernzugriffstools wie TeamViewer erfolgt. Der Kunde überwacht die Tätigkeit von beck|waelder laufend und kontinuierlich.
8.6 Die in den vorstehenden Absätzen genannten Haftungs- und Freistellungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von beck|waelder, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Stand Mai 2025
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und von den Vertragspartnern nicht zu vertretende Umstände (nachfolgend „Höhere Gewalt“) befreien die Vertragspartner für die Dauer ihrer Wirkung von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn diese Ereignisse während eines bestehenden Verzugs eintreten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einander unverzüglich schriftlich über das Eintreten sowie die voraussichtliche Dauer der Störung zu informieren. Sie haben ihre Verpflichtungen im Rahmen des Zumutbaren anzupassen und alles zu unternehmen, um die Auswirkungen der Störung so gering wie möglich zu halten.
10. Verwendung von Fernwartungssoftware (TeamViewer)
10.1 Zur Erbringung der Leistung verwendet beck|waelder die Software TeamViewer. Zu der Funktionsweise der Software wird auf die Website des Anbieters unter www.teamviewer.com verwiesen. Bei dieser Software handelt es sich um eine Standardsoftware, die allgemein im gewerblichen Umfeld zu Fernwartungszwecken genutzt wird. Eine Haftung für die einwandfreie Funktionsweise der Software übernimmt beck|waelder nicht.
10.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Nutzung der Fernwartungssoftware einverstanden und autorisiert den Fernzugriff durch beck|waelder.
10.3 Zur Gewährleistung eines einwandfreien Fernzugriffbetriebs verpflichtet sich der Kunde gegenüber beck|waelder, die Software TeamViewer zu installieren. beck|waelder bestimmt, welche Version der Software zur Anwendung zu kommen hat. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm mitgeteilte Version der Software zu nutzen.
11. Rechtswahl
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Stand Juli 2025
beck|waelder ist seit über 20 Jahren als Full-Service-Agentur in der Zahnmedizin erfolgreich tätig. Wir kümmern uns um alles, was Sie in Ihrer Praxis tagtäglich beschäftigt.
Unser Erfolgsrezept? Ein auf Ihre Praxis zugeschnittenes Zusammenspiel von Praxisentwicklung, Praxismarketing und Personalbeschaffung sowie externer Abrechnung. Wir unterstützen auch bereits erfolgreiche und innovative Praxen dabei, belastende Blockaden des alltäglichen Praxisbetriebs aus dem Weg zu räumen. Das Ergebnis: Effizientere Praxen und zufriedenere Kunden. Steigende Umsätze von bis zu 40 % und mehr bestätigen unseren Erfolg.
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